Wie bekommt man einen Betreuer?

Das Gerichtsverfahren über die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung wird auf Antrag, Anregung oder von Amts wegen beim zuständigen Amtsgericht geführt.

Für die Entscheidungsfindung holt sich das Amtsgericht die erforderlichen Informationen von der Betreuungsbehörde, einem Gutachter sowie ggf. einem Verfahrenspfleger ein. Liegen alle Informationen vor, kann bei der Anhörung des Klienten durch den Richter über die Einrichtung, den Umfang und die erforderliche Dauer der Betreuung entschieden werden.

Bei der Auswahl des Betreuers bekommt der Klient ein Mitspracherecht. Nur wenn er niemanden benennt, der bereit ist die Betreuung ehrenamtlich zu führen, schlägt die Betreuungsbehörde einen geeigneten gesetzlichen Betreuer in Form eines Berufs-, Vereins- oder Amtsbetreuers vor.

Erst mit Zugang des Gerichtsbeschlusses beim Betreuer kann dieser aktiv werden. Der Beschluss und der Betreuungsausweis legitimieren den Betreuer dazu, Willenserklärungen für den Klienten in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis abgeben zu können.